Versicherungsleistungen bei vorzeitigem Todesfall.

Dabei handelt es sich um Versicherungslösungen, welche im vorzeitigen Todesfall ein Kapital an den Begünstigten auszahlen. Dieser hat - falls vorher bestimmt - Vorrang vor den gesetzlichen Erben. Der Versicherungsschutz ist umso notwendiger, falls finanzielle Verpflichtungen privater Natur (Familie) und/oder unternehmerischer Natur vorhanden sind. Im Fall von Personengesellschaften regeln die Artikel 2284 und 2289 des Zivilgesetzbuches den Todesfall eines Gesellschafters. 

Südtirol Vita & Danni bietet den Kunden in diesem Zusammenhang die Möglichkeit an, aus über 20 Produktlösungen von insgesamt 5 Versicherungsgesellschaften zu wählen.